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Weiße Flybridge-Motoryacht von etwa fünfzehn Metern in der Abenddämmerung auf ruhiger See, Crew an der Flybridge und im Cockpit.
Skipperhaftpflicht

Skipperhaftpflicht: wer zahlt was, wenn beim Charter etwas passiert

Die Skipperhaftpflicht ist eine Nachrang-Deckung für Charterskipper. Bei einem Schaden zahlt zuerst die Haftpflicht der gecharterten Yacht, danach greifen Kaution und Kasko des Eigners, und erst dahinter steht die Skipperhaftpflicht, etwa bei grober Fahrlässigkeit oder Regress. World Yacht Insurance ist Vermittler und arrangiert Skipperhaftpflicht und Charterkaution, wir sind kein Versicherer.

Charterkaution mit anfragen
  • Nachrang

    Die Haftpflicht der Charteryacht zahlt zuerst

  • § 86 VVG

    Der Weg, auf dem der Regress den Skipper erreicht

  • 750.000 €

    Typische Marktdeckung bei grober Fahrlässigkeit

  • 1 Monat

    Meldefrist der Kautionsdeckung nach Törnende

Für wen diese Seite geschrieben ist

Für Charterskipper, die eine Yacht ohne Crew übernehmen, privat oder gewerblich. Wir arrangieren dafür Skipperhaftpflicht und Charter-Kautionsversicherung. Alle Preise auf dieser Seite sind Marktzahlen anderer Anbieter, damit Sie einordnen können, was Sie hören. Unsere eigene Deckungssumme, unser Fahrtgebiet und unsere Prämie stehen im Angebot.

Geprüft von Costas Matheou, lizenzierter Versicherungsagent. Zuletzt aktualisiert am 22. August 2026.

Grundlagen

Was ist eine Skipperhaftpflicht, und wann greift sie überhaupt?

Die Skipperhaftpflicht deckt die persönliche Haftung des Schiffsführers auf einem Boot, das ihm nicht gehört. Sie ist eine Nachrang-Deckung: Zuerst leistet die Haftpflichtversicherung der gecharterten Yacht, und erst wo diese nicht greift, kommt die Skipperhaftpflicht ins Spiel.

Skipperversicherung und Skipperhaftpflicht werden im Markt oft synonym benutzt. Sie meinen aber nicht dasselbe. Skipperversicherung ist der Sammelbegriff für das ganze Charterpaket, also Haftpflicht, Kautionsdeckung, Rechtsschutz, Unfall und Reiserücktritt. Das Haftpflichtstück daraus heißt Skipperhaftpflicht.

Wer eine Yacht führt, haftet persönlich. Für Schäden an Dritten, für Verletzungen an Bord, für Schäden am fremden Boot. Daran ändert der Chartervertrag nichts; er schreibt die Haftung nur auf.

An erster Stelle steht sie dabei nie. Pantaenius nennt das Subsidiarität, blauwasser schreibt nachrangig, bei Schomacker heißt es Deckungsergänzung. Gemeint ist dasselbe. Zuerst zahlt die Haftpflichtpolice der Charteryacht, und erst wo deren Deckung endet, beginnt Ihre eigene.

Und dann ist da der Irrtum, der regelmäßig Geld kostet. Viele Charterer nehmen an, die Privat-Haftpflicht laufe mit. Tut sie nicht. Deutsche Privat-Haftpflichtpolicen decken die Tätigkeit als Skipper und als Crew nicht mit ab, und wer nur diese Police hält, steht bei einem Charterschaden ohne eigene Deckung da.

Wie die Deckung des Eigners und die Anforderungen der Charterbasis zusammenspielen, steht auf unserer Seite zur Bareboat-Charter Versicherung.

Die Reihenfolge

Wer zahlt was, wenn beim Charter etwas passiert?

Die Reihenfolge ist fast immer dieselbe. Kleine Schäden bleiben an der Kaution hängen. Größere zahlt die Kasko des Eigners, die sich das Geld anschließend beim Verantwortlichen zurückholen kann. Die Skipperhaftpflicht kommt zuletzt, nämlich bei grober Fahrlässigkeit, bei Personenschäden und dort, wo die Deckung des Eigners nicht reicht.

Wer am Ende zahlt, entscheidet sich an drei Stellen, nämlich am Kasko-Selbstbehalt, am Grad der Fahrlässigkeit und am Regress. Die Tabelle darunter ist nach dem Verlauf des Schadens sortiert, nicht nach Produkten.

  1. 1Schaden unter der Kaution
    Wer zahlt zuerst
    Die Charterbasis behält die Kaution ein
    Was der Skipper trägt
    Den Schaden bis zur Höhe der Kaution
  2. 2Kaution einbehalten
    Wer zahlt zuerst
    Die Charter-Kautionsversicherung, falls abgeschlossen
    Was der Skipper trägt
    Nichts, wenn die Position gedeckt ist
  3. 3Schaden über dem Kasko-Selbstbehalt
    Wer zahlt zuerst
    Die Kaskoversicherung des Eigners
    Was der Skipper trägt
    Zunächst nichts über die Kaution hinaus
  4. 4Die Kasko hat reguliert
    Wer zahlt zuerst
    Der Kaskoversicherer kann den Ersatzanspruch übernehmen, § 86 Abs. 1 VVG
    Was der Skipper trägt
    Die Forderung, soweit Chartervertrag und Verschulden das hergeben
  5. 5Leichte Fahrlässigkeit am Boot
    Wer zahlt zuerst
    Die Kasko des Eigners
    Was der Skipper trägt
    Nichts über die Skipperhaftpflicht: Doppelversicherung
  6. 6Grobe Fahrlässigkeit, Personenschaden an Dritten oder Crew, Deckungslücke beim Eigner
    Wer zahlt zuerst
    Die Skipperhaftpflicht
    Was der Skipper trägt
    Die Selbstbeteiligung der eigenen Police

Getragen wird der Ablauf von zwei Paragrafen, die regelmäßig miteinander verwechselt werden. § 86 Abs. 1 VVG regelt den Übergang: Steht dem Versicherungsnehmer ein Ersatzanspruch gegen einen Dritten zu, geht dieser Anspruch auf den Versicherer über, soweit der Versicherer den Schaden ersetzt. Auf diesem Weg kann eine Rechnung nach der Regulierung beim Skipper landen. § 81 Abs. 2 VVG regelt etwas anderes: Führt der Versicherungsnehmer den Versicherungsfall grob fahrlässig herbei, darf der Versicherer seine Leistung kürzen. Versicherungsnehmer ist dabei der Eigner oder der Vercharterer, nicht der Charterskipper. Die Haftung des Skippers folgt aus dem Chartervertrag und aus § 86; mit § 81 hat sie nichts zu tun. Wer also hört, der Versicherer kürze und verklage anschließend den Skipper, hat den falschen Paragrafen erwischt.

Was Skipperhaftpflicht-Policen im deutschen Markt leisten

Marktüblich gedecktMarktüblich nicht gedeckt
Personen- und Sachschäden Dritter, Deckungssummen 2 Mio. € bis 10 Mio. €Schäden an der Charteryacht bei leichter Fahrlässigkeit, sie laufen über die Kasko des Eigners
Personenschäden zwischen CrewmitgliedernDie Kaution selbst, dafür gibt es die Charter-Kautionsversicherung
Schäden an der Charteryacht bei grober Fahrlässigkeit, bei drei Anbietern bis 750.000 €Die Selbstbeteiligung dieser Position, je nach Anbieter 1.300 € bis 2.500 €
Abwehr unberechtigter Ansprüche, Ausfall der Folgecharter 20.000 € bis 35.000 €, Sicherheitsleistung ab 100.000 €Ansprüche, für die die Haftpflicht der Charteryacht bereits eintritt

Beide Tabellen geben Marktpraxis wieder, ausgewertet bei Schomacker, Pantaenius, Yacht-Pool, Barmenia Gothaer und Neubacher, Stand 22. August 2026. Bedingungen, die wir selbst vermitteln, stehen dort nicht.

Abgrenzung

Kaution, Kautionsversicherung und Skipperhaftpflicht sind drei verschiedene Dinge

Die Kaution ist Ihr eigenes Geld, das die Basis blockiert. Die Charter-Kautionsversicherung erstattet dieses Geld, wenn die Basis es einbehält. Die Skipperhaftpflicht zahlt an Dritte und an den Eigner, wenn Ihre Haftung darüber hinausgeht. Nur das dritte Produkt ist eine Haftpflichtdeckung.

Drei Produkte, drei Aufgaben

Was es istWas es zahltWas es nicht zahlt
CharterkautionNichts. Sie ist eine Sicherheit, die die Basis bei einem Schaden einbehält.Sie ist kein Versicherungsprodukt und kein Haftungsschutz.
Charter-KautionsversicherungDie einbehaltene Kaution zurück, bis zur tatsächlich hinterlegten Höhe.Schäden an Dritten, Personenschäden und alles oberhalb der Kaution.
SkipperhaftpflichtPersonen- und Sachschäden Dritter, Crew gegen Crew, grobe Fahrlässigkeit am Boot.Die Kaution. Und Schäden am Boot bei leichter Fahrlässigkeit.

Die Höhe der Kaution ist selten willkürlich. In aller Regel entspricht sie dem Kasko-Selbstbehalt des Vercharterers. Schomacker schreibt das offen hin, Yacht-Pool beschreibt denselben Mechanismus von der anderen Seite. Für eine 45-Fuß-Einrumpfyacht liegt sie im Mittelmeer meist bei 1.500 € bis 5.000 €, bei Katamaranen bei 5.000 € bis 15.000 €.

Hinterlegen müssen Sie die Kaution trotzdem. Der Versicherer stellt eine Garantieurkunde aus; die Blockierung auf Ihrer Kreditkarte bleibt davon unberührt.

Und die Frist ist knapp. Bei den von uns geprüften Anbietern muss die Schadenmeldung innerhalb eines Monats nach Törnende vorliegen, danach erlischt die Garantie automatisch.

Bei einigen Positionen wird regelmäßig falsch gerechnet. Reinigung, Bettwäsche, Kraftstoff und Fäkalientank zieht die Basis zwar von der Kaution ab, über die Kautionsversicherung gedeckt sind diese Posten aber nicht. Loses Inventar dagegen schon, also Fender, Winschkurbel, Segel, Leinen, Anker und Rettungsinsel. Für Beiboot, SUP und Surfboard brauchen Sie den Zusatzeinschluss.

Wenn Sie Ihre eigene Yacht verchartern, steht dieselbe Deckung von der anderen Seite her auf Charter-Yacht Versicherung.

Marktpraxis, ausgewertet bei Schomacker, Pantaenius und blauwasser, Stand 22. August 2026.

Rechtslage

Braucht man eine Skipperhaftpflicht wirklich?

Gesetzlich vorgeschrieben ist sie in Deutschland nicht, mit einer Ausnahme im Binnenbereich. Sinnvoll ist sie in vier Lagen: bei grober Fahrlässigkeit, bei Personenschäden zwischen Crewmitgliedern, bei einer Charteryacht mit dünner oder unbekannter Deckung und bei fremder Flagge mit fremdsprachigen Bedingungen.

Eine allgemeine gesetzliche Pflicht, ein Sportboot haftpflichtzuversichern, gibt es in Deutschland nicht. So steht der Satz auch bei Pantaenius. In dieser Form ist er allerdings unvollständig.

Denn eine Ausnahme gibt es, und sie trifft ausgerechnet Charterer. Ein Sportboot, das auf einer Charterbescheinigung geführt wird, muss eine Haftpflichtversicherung haben. Das ist Anforderung 1 in Anlage 6 (zu § 9 Abs. 2 Nr. 2) der BinSch-SportbootVermV . Weit reicht das nicht. Es gilt für Binnenschifffahrtsstraßen und für Boote mit fest eingebauten Schlafplätzen, und eine Mindestdeckungssumme nennt die Verordnung nirgends. Für einen Törn im Mittelmeer greift sie ohnehin nicht; dort verlangt der Chartervertrag die Deckung.

Vier Lagen, in denen sich die Police rechnet

  • Grobe Fahrlässigkeit. Dort kürzt der Kaskoversicherer, und dort greift die Skipperhaftpflicht.
  • Crew gegen Crew. Die Haftpflichtpolice des Eigners schließt Ansprüche an Bord häufig aus.
  • Eine Charteryacht mit dünner oder unbekannter Deckung.
  • Eine fremde Flagge mit Bedingungen, die Sie nicht lesen können.

Dagegen rechnet sie sich in einem Fall nicht. Wer für das eigene Boot eine deutsche Yacht-Haftpflicht hält, hat die Skipperdeckung für den Versicherungsnehmer oft schon darin. Prüfen Sie das, bevor Sie doppelt kaufen. Mehr dazu auf Bootsversicherung.

Zu den Mindestdeckungssummen anderer Länder nennen wir bewusst keine Zahl. Die Beträge, die dazu kursieren, ließen sich an keiner belastbaren Quelle festmachen. Dies sind allgemeine Informationen, keine Finanzberatung.

Kosten

Was kostet eine Skipperhaftpflicht, und was kostet die Kautionsdeckung?

Eine private Jahrespolice liegt im deutschen Markt bei rund 70 € bis 180 €, je nach Deckungssumme und Bootstyp. Gewerbliche Nutzung kostet etwa das Dreifache. Die Kautionsdeckung richtet sich nach der Kautionshöhe und liegt bei rund 75 € bis 685 €. Das sind Marktzahlen, kein Angebot von uns.

Skipperhaftpflicht: typische Marktkosten, kein Angebot von uns (Stand 22. August 2026)

DeckungNutzungPreis pro JahrQuelle
6 Mio. € Deckungssummeprivat100,00 €Pantaenius
10 Mio. € Deckungssummeprivat145,00 €Pantaenius
6 Mio. € Deckungssummegewerblich295,00 €Pantaenius
10 Mio. € Deckungssummegewerblich440,00 €Pantaenius
Segelyacht, Marktangabeprivatrund 70 €blauwasser
Motoryacht, Marktangabeprivat120 € bis 160 €blauwasser
Einzeltörn, 6 Wochen, bis 2 Mio. €privatab 77,44 €Neubacher

Charter-Kautionsversicherung: typische Marktkosten, kein Angebot von uns (Stand 22. August 2026)

KautionshöhePrämieQuelle
500 € Kautionrund 75 €blauwasser
8.000 € Kautionrund 685 €blauwasser
500 € bis 20.000 € versicherbarhöhere Summen auf AnfragePantaenius
Beiboot, SUP und SurfboardZuschlag rund 20 €Schomacker und blauwasser

Zwei Zahlen aus diesen Tabellen stehen sonst nirgends nebeneinander. Gewerbliche Nutzung kostet bei gleicher Deckungssumme rund das Dreifache, 295 € statt 100 € bei 6 Mio. €. Und in deutschen Preisen stecken 19 % Versicherungssteuer, weshalb ein Angebot aus dem Ausland auf den ersten Blick günstiger aussieht.

Skipper-Rechtsschutz gibt es bei den meisten Anbietern nur zusammen mit der Haftpflichtpolice, für rund 10 € im Jahr bei Segelyachten und 20 € bei Motoryachten. Bei der Kautionsdeckung liegt die Selbstbeteiligung je nach Anbieter zwischen 0 und 20 %.

Alle Preise stammen von den genannten Anbietern, abgerufen am 22. August 2026. Wir nennen sie zur Einordnung; verkaufen tun wir sie nicht. Unsere eigene Prämie, die Deckungssumme und das Fahrtgebiet stehen im Angebot, weil sie einzeln gezeichnet werden. Dies sind allgemeine Informationen, keine Finanzberatung.

Laufzeit

Einzelner Törn oder Jahrespolice?

Googles eigene KI-Antwort zu diesem Thema endet mit zwei Rückfragen: einzelner Törn oder Jahr, und welches Revier. Beantwortet werden sie nirgends. Also der Reihe nach.

Wie oft Sie chartern

Einmal im Jahr

Kurzzeitdeckung. Es gibt sie ab drei Tagen für ein Wochenende und bis zu sechs Wochen für einen langen Törn.

Was passt

Zweimal oder öfter

Jahrespolice. Sie gilt für eine unbegrenzte Zahl von Törns und für wechselnde Boote.

Der Bruchpunkt liegt niedrig. Ein Einzeltörn kostet ab 77,44 €, eine Jahrespolice ab rund 100 €. Wer zweimal in der Saison chartert, fährt mit dem Jahresvertrag meist besser.

Im Kleingedruckten der Jahrespolice steckt eine Falle. Sie verlängert sich in der Regel automatisch, wenn Sie nicht rund einen Monat vor Ablauf kündigen. Wer nur für eine Saison kauft, notiert sich den Termin am besten sofort.

Beim Revier fällt die Antwort entspannter aus, als viele erwarten. Die meisten Jahrespolicen für Skipper gelten weltweit, das Fahrtgebiet wiegt hier also weniger schwer als bei einer Kaskopolice. Was tatsächlich bindet, ist der Wohnsitz. Mehrere deutsche Produkte werden nur an Personen mit Wohnsitz in der EU und in Norwegen verkauft, und Schomacker schließt Italien aus.

Für die beiden meistgecharterten Reviere haben wir eigene Seiten: Chartern in Kroatien und Chartern in Griechenland.

Unser eigenes Fahrtgebiet nennen wir hier nicht, weil es noch nicht bestätigt ist. Es steht im Angebot.

So arbeiten wir

Wie World Yacht Insurance Skipperhaftpflicht und Charterkaution arrangiert

World Yacht Insurance ist ein Yachtversicherungs-Vermittler, der Kasko- und Haftpflichtdeckung bis 5 Mio. USD für Segel- und Motoryachten weltweit, einschließlich der Karibik, arrangiert, platziert am Londoner Versicherungsmarkt über London Marine Insurance Services Ltd, einen bei Lloyd's akkreditierten Makler.

Die Summe in diesem Satz ist Kasko-Kapazität für Eigner-Yachten, also der Wert eines Bootes zur Festen Taxe. Mit der Deckungssumme einer Skipperhaftpflicht hat sie nichts zu tun. Welche Deckungssumme Ihre Skipperpolice trägt, steht im Angebot.

Damit klar ist, wer hier was tut. Wir sind Vermittler. Kein Versicherer, kein Makler, nicht durch die FCA reguliert, und Risiko tragen wir keines. Die FCA-Firmenreferenz 308599 gehört London Marine Insurance Services Ltd, nicht uns. Die vollständige Kette steht unter So funktioniert es.

Für Charterskipper arrangieren wir die Skipperhaftpflicht und die Charter-Kautionsversicherung. Was wir heute noch nicht veröffentlichen können, sagen wir ebenso offen: Deckungssumme, Fahrtgebiet und Prämie. Unsere Kette hat die Sparte bestätigt, die Bedingungen dazu stehen noch aus. Lieber nennen wir die Zahlen einzeln im Angebot, als hier eine Spanne zu erfinden.

Was Sie bereithalten sollten

  • Bootstyp und Länge
  • Charterbasis und Termine
  • Die Höhe der Kaution, die die Basis blockiert
  • Ob Sie privat oder gewerblich unterwegs sind

Dies sind allgemeine Informationen, keine Finanzberatung.

FAQ

Häufige Fragen zu Skipperhaftpflicht und Charterkaution

Zahlt die Versicherung des Vercharterers nicht sowieso?+

Für die erste Schicht ja, für die letzte nicht. Kasko und Haftpflicht der Yacht liegen beim Eigner oder beim Vercharterer, und sie regulieren zuerst. Zahlt der Kaskoversicherer, kann der Ersatzanspruch gegen den Verantwortlichen nach § 86 Abs. 1 VVG auf ihn übergehen. Ob die Forderung den Skipper erreicht, hängt vom Chartervertrag und vom Verschulden ab. Außerdem schließt die Haftpflichtpolice des Eigners Ansprüche zwischen Personen an Bord häufig aus, also genau den Fall Crew gegen Crew. Dies sind allgemeine Informationen, keine Finanzberatung.

Was ist eine Skipperhaftpflicht, und was deckt sie nicht?+

Marktüblich gedeckt sind Personen- und Sachschäden an Dritten, Personenschäden zwischen Crewmitgliedern, die Abwehr unberechtigter Ansprüche und Schäden an der gecharterten Yacht bei grober Fahrlässigkeit, bei drei Anbietern bis 750.000 €. Nicht gedeckt sind Schäden am Boot bei leichter Fahrlässigkeit: Dafür sieht der Chartervertrag bereits eine Kasko vor, und eine zweite Deckung wäre eine Doppelversicherung. Ebenfalls nicht gedeckt ist die Kaution, dafür gibt es ein eigenes Produkt. Quellen: Pantaenius, Yacht-Pool, Schomacker, Barmenia Gothaer und Neubacher, Stand 22. August 2026.

Ersetzt eine Charter-Kautionsversicherung die Kaution?+

Nein. Die Kaution wird weiterhin hinterlegt und bleibt auf der Karte blockiert. Der Versicherer stellt eine Garantieurkunde aus und erstattet die Kaution, wenn die Basis sie nach einem gedeckten Schaden einbehält. Bei den von uns geprüften Anbietern muss die Schadenmeldung innerhalb eines Monats nach Törnende vorliegen, danach erlischt die Garantie automatisch. Eine Haftpflichtdeckung ist das Produkt aber nicht. An einen verletzten Dritten zahlt es nichts.

Was kostet eine Skipperhaftpflicht?+

Im deutschen Markt liegt eine private Jahrespolice bei rund 100 € für 6 Mio. € Deckungssumme und rund 145 € für 10 Mio. €, beides Pantaenius. blauwasser nennt rund 70 € für Segelyachten und 120 € bis 160 € für Motoryachten. Eine Einzeltörn-Deckung über sechs Wochen bis 2 Mio. € gibt es bei Neubacher ab 77,44 €. Gewerbliche Nutzung kostet etwa das Dreifache, 295 € statt 100 € bei 6 Mio. €. In deutschen Preisen stecken 19 % Versicherungssteuer. Das sind Marktzahlen anderer Anbieter, abgerufen am 22. August 2026, und kein Angebot von uns. Dies sind allgemeine Informationen, keine Finanzberatung.

Ist eine Skipperhaftpflicht in Deutschland Pflicht?+

Eine allgemeine gesetzliche Pflicht, ein Sportboot haftpflichtzuversichern, gibt es in Deutschland nicht. Eine Ausnahme betrifft Charterer direkt: Ein Sportboot, das auf einer Charterbescheinigung geführt wird, muss eine Haftpflichtversicherung haben. Das ist Anforderung 1 in Anlage 6 (zu § 9 Abs. 2 Nr. 2) BinSch-SportbootVermV, und sie gilt für Binnenschifffahrtsstraßen und Boote mit fest eingebauten Schlafplätzen. Eine Mindestdeckungssumme nennt die Verordnung nicht. Unabhängig davon verlangen Charterbasen den Nachweis vertraglich. Keine Rechtsberatung.

Drei Sätze, die den Rest der Seite zusammenfassen

  • Zuerst zahlt die Haftpflicht der gecharterten Yacht, nicht Ihre eigene.
  • Die Kaution ist keine Haftpflicht. Sie wird auch dann hinterlegt, wenn eine Kautionsversicherung läuft.
  • Unsere Deckungssumme, unser Fahrtgebiet und unsere Prämie stehen im Angebot, nicht auf dieser Seite.
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Bootstyp, Charterbasis, Termine und die Höhe der Kaution genügen für den ersten Schritt. Wir leiten Ihre Anfrage in die Kette weiter. Deckungssumme, Fahrtgebiet und Prämie stehen danach schwarz auf weiß im Angebot.

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